Rubrik | Einsatz |
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Thema | Textmitteilung DME | 27 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 821230 |
Datum | 22.06.2016 10:20 MSG-Nr: [ 821230 ] | 4083 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Thorsten H.Naja, hieraus ein "Recht" abzuleiten finde ich schon etwas gewagt. Aber die Einsatzort sollte natürlich mitgeteilt werden. Dafür braucht man aber keine Alphanumerische Meldung, sondern dies lässt sich (wie schon hier im Thread geschrieben, und auch bei vielen Wehren praktiziert) durch die Unteradressen lösen.
Das Recht könnte man da her ableiten, dass sich der FA auf der Anfahrt der Dringlichkeit des Einsatzes angemessen verhalten kann, was die Inanspruchnahme von Sonderrechten betrifft. (Ich weiß, es gibt gute Gründe, grundsätzlich darauf zu verzichten).
Als jemand, der noch analog alarmiert wird, würde mich aber schon interessieren, wie man durch Unteradressen den Einstzort mitteilen kann.
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