Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Faltbehälter oder Tankblase - Puffer und offene Schaltreihe | 46 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 822151 |
Datum | 01.08.2016 17:51 MSG-Nr: [ 822151 ] | 10098 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Stefan L.Wie wir als Feuerwehr das Umsetzen, Dokumentieren oder Technisch lösen ist der Trinkwasserverordnung und der DIN EN erst mal egal, wir sind aber nach erlangung dieses Wissens verpflichtet es Umzusetzen.
So... jetzt drösseln wir das mal Schritt für Schritt auf, was da so an Normung existiert und was diese Normungen eigentlich vorschreiben:
Es existiert die DIN EN 1717:2011-08 welche jedoch laut Nationalem Vorwort in Deutschland nur in Verbindung mit der DIN 1988-100:2011-08 anzuwenden ist. Diese DIN 1988-100 wiederrum verweist auf die DIN 1988-600:2010-12. Dort gibt es eine wunderbare Tabelle, "Tabelle 1 Zuordnungstabelle für zulässige Anschlussarten an der LWÜ" aus der sich dann mit der Einschränkung c "Bei ausreichend durchflossener Trinkwasserinstallation geeignet siehe 4.2.1" ergibt, daß ich einen Unterflurhydranten nach DIN EN 14339:2005-10 oder einen Überflurhydranten nach DIN EN 14384:2005-10 anschließen darf. Wir reden hier zwar normativ über Löschwasserübergabestellen auf Grundstücken im Anschluß an Trinkwasser-Installationen aber ich wage jetzt die steile Behauptung, da man sich auf Normen zu Über- und Unterflurhydranten bezieht welche allgemein per normativer Definition überwiegend zur Entnahme von Löschwasser bestimmt sind, reden wir hier über Vorgaben welche allgemeinen Charakter haben.
Jetzt gibt es zum "ausreichenden Durchfluß" die Angabe, daß bei Entnahme per Hydrant eine Strömungsgeschwindigkeit von 5m/s nicht überschritten werden soll. Wird schonmal sportlich, dies zu bestimmen und ist nur in Verbindung mit dem Versorger möglich. Von einem zwingenden Rückflußverhinderer nach bestimmtem Stand der Technik wie er in anderen Bereichen vorgesehen ist oder überhaupt von einem zwingenden Rückflußverhinderer im Hydranten ist nichts zu lesen. Wenn man jetzt auf die aktuell gültige Norm für ein passendes Standrohr schaut, landet man bei der DIN 14375 Teil 1:1979-09, ich erspare mir jetzt den Blick in diese mit Verweis auf das Einführungsjahr der Norm 1979.
Es ist also definitiv der Fall, daß aktuell im Bereich der Normung im Feuerwehrwesen KEINE Vorgabe analog der Vorgaben für andere Bereiche welche hauptsächlich in den Bereich von Installateurbetrieben im Trinkwasserbereich fallen existieren. Trotzdem ist es natürlich erforderlich, sich an weiterentwickelndr Technik zu orientieren aber deswegen ist das noch lange kein allgemeingültiger Stand der Technik. Und solange der jeweils für das Leitungsnetz zuständige Versorger keine expliziten Vorgaben macht, ist ein Systemtrenner welcher keinen ausreichenden Durchfluß ermöglicht nach den Anforderungen der Feuerwehr (Oh Wunder, diese gibt es auch...) kein allgemein anerkannter Stand der Technik. Hierzu müsste es nämlich fachlich unwidersprochen und technisch problemlos umsetzbar sein!
Und von fachlich unwidersprochen sowie problemlos umsetzbar sind wir doch durchaus recht weit entfernt. Wer sich hier aber bewegen und positionieren müsste, wären die Fachgremien der Feuerwehr, so zahlreich und durchföderalisiert sie auch sind.
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