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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller auspumpen - darf die Feuerwehr überhaupt tätig werden? | 26 Beiträge | ||
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 822761 | ||
Datum | 27.08.2016 13:15 MSG-Nr: [ 822761 ] | 7401 x gelesen | ||
.. ich würde sagen 'Man muss keine Möbel aus dem Keller schleppen noch einen Wischmopp in die Hand nehmen'. Aber vielleicht kennt man sich, und würde nach dem Einsatz sowieso vorbeikommen um zu helfen, da macht man es gleich in einem 'Aufwasch'. Oder es ist ein überörtlicher Einsatz und die Alternative wäre 'Langeweile im Bereitstellungsraum'. Ich denke, dass man gerade bei solchen Lagen, den Menschen ein Stück 'Normalität' geben wll, auch wenn man es rein 'sachlich' nicht bräuchte / müsste. Tomy | ||||
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