Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Keller auspumpen - darf die Feuerwehr überhaupt tätig werden? | 26 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 822778 |
Datum | 28.08.2016 00:06 MSG-Nr: [ 822778 ] | 6308 x gelesen |
Hallo Ralf,
Geschrieben von Ralf M.Öffentliches Interesse
Was öffentliches Interesse ist, beschreibt der von Dir zitierte 4.2 der VollzBayFwG:
"Die gemeindlichen Feuerwehren leisten " ... "dann technische Hilfe, wenn am Tätigwerden der Feuerwehr ein öffentliches Interesse besteht" ... "Dies ist nur dann anzunehmen, wenn Selbsthilfe einschließlich gewerblicher Leistungen wegen Gefahr im Verzug oder wegen nur bei der Feuerwehr vorhandener technischer Hilfsmittel oder Fachkenntnisse nicht möglich ist.
Es muss somit umgangssprachlich nicht die Öffentlichkeit interessieren, sondern eine der oben beschriebenen Bedingungen erfüllt sein.
Bei steigendem Pegel sehe ich auch ohne Öltank "Gefahr in Verzug", denn durch den höheren Wasserstand wird das Gebäude und die Einrichtung immer mehr geschädigt. Zudem steigt die Gefahr durch Strom. Aber auch bei konstantem Pegel wird sich der Besitzer schwer tun jemand zu finden der ihm den Keller auspumpt, somit könnte man dann auch wieder argumentieren, dass die Feuerwehr ran muss. Allerdings handelt es sich in beiden Fällen i.d.R. um kostenpflichtige Einsätze.
Letztendlich hat aber der Einsatzleiter (wie immer) das große Los gezogen und muss entscheiden ob es sich um einen Pflichteinsatz oder eine Freiwillige Leistung handelt.
Schöne Grüße
Florian
Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de
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| 27.08.2016 10:05 |
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., Würzburg | |