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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller auspumpen - darf die Feuerwehr überhaupt tätig werden? | 26 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 822779 | ||
Datum | 28.08.2016 00:22 MSG-Nr: [ 822779 ] | 6356 x gelesen | ||
Geschrieben von Paul M. Traurig, traurig was sich da so mit der Zeit für eine Kultur bei manchen Feuerwehren einzuschleichen scheint. Früher haben wir bei der Feuerwehr nicht lange nach irgendwelchen Bestimmungen gefrag Hallo Paul, das hat auch mit der Abrechnung von Einsätzen zu tun. Wenn die Gemeinde Kohle fordert muss die Grundlage stimmen und da ist es nicht unerheblich ob das ein Pflichteinsatz oder eine freiwillige Leistung war. Zudem finde ich es positiv wenn sich die Feuerwehren mehr mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigen. Und Dinge wie Einsatzart, die damit zusammenhängenden Rechte und das Thema Einsatzleitung gehört für mich zu den Basics und nicht zu einem verschobenen Zeitgeist. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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