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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller auspumpen - darf die Feuerwehr überhaupt tätig werden? | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8H., Grötzingen / Baden-Württemberg | 822789 | ||
Datum | 28.08.2016 14:18 MSG-Nr: [ 822789 ] | 5979 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian F. Letztendlich hat aber der Einsatzleiter (wie immer) das große Los gezogen und muss entscheiden ob es sich um einen Pflichteinsatz oder eine Freiwillige Leistung handelt. Bei uns wird darauf hingewiesen, daß dieser Einsatz kostenpflichtig sein kann und dies später von der Verwaltung geregelt wird. Dafür muß der Auftraggeber ein mitgeführtes Formular unterschreiben. Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | ||||
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