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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller auspumpen - darf die Feuerwehr überhaupt tätig werden? | 26 Beiträge | ||
Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 822791 | ||
Datum | 28.08.2016 14:50 MSG-Nr: [ 822791 ] | 5828 x gelesen | ||
Wenn man es mal ganz stringend durchdenken würde, würden viele Tätigkeiten der Feuerwehr nicht in ihren Aufgabenbereich gehören. Natürlich ist das ganze noch von Region zu Region oder von Struktur zu Struktur (Stand/Land) unterschiedlich. Mir Fallen da direkt ein paar Beispiel ein: - Ölspur (wurde ja mittlerweile umbenannt in "Aufnahme von Betriebsmitteln" - Bienen oder andere Tiere - einige Verkehrsunfälle oder was man manchmal als solches bezeichnet. - Verkehrsregelung - Türöffnen - Hochwasser/Wasserschaden - usw. Aber mal ganz ehrlich, wenn man das alles nicht machen würde, was würde man dann überhaupt übrig bleiben? Gerade auf dem Land. Lieber mal ein zwei Einsätze die man eigentlich nicht machen sollte als gar keine. Denn diese trainieren nämlich auch die Feuerwehr und sorgen dafür das manches Gerät mal wieder benutzt wird! Ob die dann abgerechnet werden oder nicht ist wieder eine andere Frage. Grüße Jan | ||||
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