Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Notfunk im Amateurfunk - war: Kein Funklehrgang -- Wo gabs Probleme? | 31 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 823142 |
Datum | 09.09.2016 11:48 MSG-Nr: [ 823142 ] | 2108 x gelesen |
Infos: | 28.12.09 Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997) 28.12.09 Berichte über Notfunkaktivitäten von Funkamateuren
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Geschrieben von Thomas M.Ich dachte es geht im Notfunk darum Basisinformationen über hunderte bis tausende Km zu übermitteln Das dachte ich auch, und gerade deshalb frage ich mich, ob das überhaupt einen Nutzen hätte. Welche Lage soll das sein, wo der Rest der Welt in hundert+ km Entfernung nichts davon mitbekommt, im Schadensgebiet aber alles platt ist. D.h. alles, außer dem Amateurfunker und seiner Ausrüstung. Irgendwie passt das wegen der Lage, und wegen der heutigen Nachrichtentechnik und Medienlandschaft alles nicht zusammen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 27.12.2009 08:00 |
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Flor7ian7 B.7, Völklingen Kein Funklehrgang -- Wo gabs Probleme? | |