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Thema | Einsatzleitung - wer hat den Hut auf? - war: ... Kurze Hose - verbrannte Erde | 71 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 823249 |
Datum | 13.09.2016 20:46 MSG-Nr: [ 823249 ] | 5461 x gelesen |
Örtliche Einsatzleitung
Kreisbrandmeister
Kreisbrandinspektor
Kreisbrandrat
Bayerisches Rotes Kreuz
Geschrieben von Ulrich C.was ist "kurz davor" und wer definiert das?
Hallo Uli,
mit "kurz davor" meine ich den Art. 15 des BayKSG, umgangssprachlich auch "Koordinierungsbedürftiges Ereignis" genannt. Den können vorbestimmte ÖEL ziehen, wenn sie der Meinung sind, dass es nun einer gemeinsamen Leitung bedarf (Polizei ausgenommen).
Geschrieben von Ulrich C.Hilft es dann 2 - 4 KBM, 1- 3 KBI und 1 KBR vor Ort zu versammeln, die sich dann mit dem OrgL-Rett vom BRK und dem THW-Führer um die Wichtigkeit kabbeln?
Der von Dir beschriebene Fall tritt aber so nicht auf.
Feuerwehr: Hier gibt es einen Einsatzleiter, der jeweils ranghöchste besondere Führungsdienstgrad entscheidet ob er die Einsatzleitung übernimmt oder nicht.
Rettungsdienst: Der Einsatzleiter Rettungsdienst hat gegenüber allen Rettungsdiensteinheiten das Sagen
THW: Ist im Rahmen der Amtshilfe der anfordernden Stelle (i.d.R. der Feuerwehr) unterstellt
Somit müssen sich genau zwei Personen einig werden: Der Einsatzleiter Feuerwehr und der Einsatzleiter Rettungsdienst.
Sollte dann der Fall eintreten, dass in Bayern das alle fünf Jahre nicht funktioniert, kommt wieder der zuvor genannte Art. 15 ins Spiel, und wir haben nur noch einen Einsatzleiter.
Schöne Grüße
Florian
Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
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Geändert von Florian F. [13.09.16 20:48] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 11.09.2016 15:12 |
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