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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKeller auspumpen - darf die Feuerwehr überhaupt tätig werden?    # 26 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW823319
Datum15.09.2016 21:34      MSG-Nr: [ 823319 ]5367 x gelesen

Hallo zusammen,

Geschrieben von Florian F.Zudem finde ich es positiv wenn sich die Feuerwehren mehr mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigen. Und Dinge wie Einsatzart, die damit zusammenhängenden Rechte und das Thema Einsatzleitung gehört für mich zu den Basics und nicht zu einem verschobenen Zeitgeist.

Richtig, gerade bei diesen Masseneinsätzen, wo das gesamte Spektrum der Erwartungshaltung der Bürger offenbar wird, ist das Beherrschen der Rechtsgrundlagen für die Führungskräfte wichtig. Denn in der Tat wäre es bei sehr vielen Einsatzen richtig, sich umzudrehen und unter Verweis an eine Fachfirma wieder zu fahren, ggf. vielleicht mit einer Anordnung wie z.B. den Garten nicht zu betreten, weil ggf. ein kleinerer Baum ohne Gefahr für das Haus evtl. ganz vielleicht umzustürzen droht und gut ist es.

Das setzt aber eine gute und regelmäßige Fortbildung auf diesem Gebiet voraus, damit das auch sicher beherrscht wird, Ermessensausübung eingeschlossen. Ob das stattfindet weiß ich nicht, wage es aber eher zu bezweifeln. Außerdem wollen manche GF vielleicht auch nicht unbedingt ihre Mannschaft verärgern, die mit ihnen zu 20 Einsatzstellen ausrückt, aber aus juristischen Gründen nicht tätig wird.

Bei mir persönlich kann man bei diesen Sonderlagen nach Unwettern mit Anrufen für Kleinkram oder einer pampigen Begrüßung sehr schnell den Juristenmodus aktivieren und dann fahre ich wieder.

Geschrieben von Florian F.Wenn die Gemeinde Kohle fordert muss die Grundlage stimmen und da ist es nicht unerheblich ob das ein Pflichteinsatz oder eine freiwillige Leistung war.

Letztlich werden vermutlich sogar viel weniger Einsätze in Rechnung gestellt, als eigentlich richtig wäre. Der Erwartungshaltung der Bürger für jeden Quatsch den Notruf zu wählen, anstatt bei 5 cm selbst zum Lappen und Eimer zu greifen, was gerade bei jüngeren Menschen im Gegensatz zu der älteren Generation verbreitet scheint, kann man denke ich nur über den Geldbeutel beikommen. Aber hier herrscht eben auch oft Angst vor den bösen Juristen., die dann Widersprüche einlegen. Dem ist nunmal nur über eine solide Rechtskenntnis der Einsatzleiter beikommen. Wenn dann mal das ein oder andere Widerspruchsverfahren für den Bürger ausgeht, dann muss man das eben aushalten. Mich wundert immer, dass die Kämmerer mit den klammen Kassen vieler Komunen das überhaupt zulassen und auch mal ganze Sturmtiefs entgegenkommend nicht abgerechnet werden.

Wohin eine großzügige Servicementalität, die für den Bürger (fast) keine Kosten zur Folge hat und ggf. aus Angst vor Haftung führt, kann man an den jedes Jahr ansteigenden Zahlen im Rettungsdienst wahrnehmen.

Gruß
Katja

"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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 27.08.2016 13:29 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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 28.08.2016 14:50 Jan 7R., Hahnheim
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