Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Keller auspumpen - darf die Feuerwehr überhaupt tätig werden? | 26 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 823320 |
Datum | 15.09.2016 22:12 MSG-Nr: [ 823320 ] | 5049 x gelesen |
Geschrieben von Katja R.Denn in der Tat wäre es bei sehr vielen Einsatzen richtig, sich umzudrehen und unter Verweis an eine Fachfirma wieder zu fahren, ggf. vielleicht mit einer Anordnung wie z.B. den Garten nicht zu betreten, weil ggf. ein kleinerer Baum ohne Gefahr für das Haus evtl. ganz vielleicht umzustürzen droht und gut ist es.
Mich gleichzeitig für unzuständig zu erklären und Anordnungen zu treffen scheint mir nicht sehr konsequent.
Eher würde ich dem Bürger nur Hinweise zum eigenverantwortlichen Umgang mit der Situation geben...
Geschrieben von Katja R.Letztlich werden vermutlich sogar viel weniger Einsätze in Rechnung gestellt, als eigentlich richtig wäre.
Eigentlich dürfte überhaupt keine nennenswerte Anzahl abrechnungsfähiger Einsätze bei Großlagen zusammenkommen:
Entweder es ist eine Pflichtaufgabe (dann ist der Einsatz nicht kostenpflichtig) oder nicht (dann schreibe ich aber keine Rechnung, sondern melde mich wieder einsatzklar).
Als wesentliche Ausnahme betrachte ich Straßenbäume, die im Zweifelsfall wegen "Unglücksfall" oder auch wegen "öffentlichem Notstand" bearbeitet werden müssen und bei dem dann der Straßenbaulastträger zahlen muss, wenn er selbst nicht rechtzeitig tätig werden kann.
OK, für überflutete Straßen gilt wohl ähnliches.
Würde aber im Zweifel dazu führen, dass "Stadt X, Feuerwehr" die meisten Rechnungen an "Stadt X, Straßenbauamt" und noch einige an "Land Y, Landesstraßenbauamt" schreibt. Sofern im Einzelfall immer zu klären ist, wessen Baum es nun war.
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| 27.08.2016 10:05 |
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., Würzburg | |