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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller auspumpen - darf die Feuerwehr überhaupt tätig werden? | 26 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 823323 | ||
Datum | 16.09.2016 07:56 MSG-Nr: [ 823323 ] | 4888 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Eigentlich dürfte überhaupt keine nennenswerte Anzahl abrechnungsfähiger Einsätze bei Großlagen zusammenkommen: Entweder es ist eine Pflichtaufgabe oder nicht Das ist so nicht ganz richtig: Im FwG BaWü werden Kann-Aufgaben definiert: "Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen..." Diese Kann-Aufgaben sind aber nach Definition des FwG sehr wohl kostenpflichtig. Das heißt, bei einem Starkregen o. ä. kann die Feuerwehr tätig werden, wenn ihr diese Aufgabe übertragen wurde, aber dann schreibt die Gemeinde auch Rechnungen. | ||||
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