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Thema | Einsatzleitung - wer hat den Hut auf? - war: ... Kurze Hose - verbrannte Erde | 71 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 823331 |
Datum | 16.09.2016 09:10 MSG-Nr: [ 823331 ] | 3705 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Verkehrsunfall
Geschrieben von Sebastian K.Lt. NBrandSchG wird der Gefahrenbegriff, der die Feuerwehr ins Spiel bringt, aber etwas genauer beschrieben.
Der Gefahrenbegriff kommt im NBrandSchG gar nicht vor. Im §1 steht was von Unglücksfällen und Notständen. Notstand lasse ich mal außen vor. In der Kommentierung steht zum Unglücksfall: "Unter Unglücksfällen sind größere Schadensereignisse aller Art zu verstehen. Es muss sich um eine plötzliche Verschlechterung eines Zustandes handeln, verbunden mit einer bereits eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden erheblichen Nachteilen für Leben, Gesundheit oder Eigentum, ohne das bereits Merkmale des Notstandes oder einer Katastrophe erfüllt sind."
Beispielhaft, jedoch unvollständig werden aufgeführt: VU, Einbrechen von Menschen oder Tier in Eisdecke, Rettung aus dem Wasser, Befreiung eines Verschütteten, Abdichten/Abpumpen von Leitungen und Behältern mit gefährlichen Stoffen. Rettung bei Ein- oder Abstürzen, Ölunfälle, ...
Geschrieben von Sebastian K.Ich schrieb auch extra "in vielen Ländern" und nicht in Niedersachsen, denn da landen wir natürlich beim Förderalismus.
Ab heute Nachmittag werde ich mich mal in der von meinen Gastgebern beworbenen "Rheinhessischen Toskana" über den RLP-Föderalismus informieren. ;-)
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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| 11.09.2016 15:12 |
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Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim Landkreis Neustadt an der Waldnaab: Kurze Hose - verbrannte Erde | |