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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller auspumpen - darf die Feuerwehr überhaupt tätig werden? | 26 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 823336 | ||
Datum | 16.09.2016 15:04 MSG-Nr: [ 823336 ] | 4660 x gelesen | ||
Ich kannte es aus meiner aktiven Einsatzzeit bei der FF, dass bevor man tätig wurde in solchen Fallen erst einmal das Formular zu Kostenübername hat unterschreiben lassen.... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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