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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller auspumpen - darf die Feuerwehr überhaupt tätig werden? | 26 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 823341 | ||
Datum | 16.09.2016 23:43 MSG-Nr: [ 823341 ] | 4804 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas B. Geschrieben von Henning K.Eigentlich dürfte überhaupt keine nennenswerte Anzahl abrechnungsfähiger Einsätze bei Großlagen zusammenkommen: Entweder es ist eine Pflichtaufgabe oder nicht Das ist in NRW nicht viel anders. Allerdings passt es für mich nicht unbedingt zu meinem Selbstverständnis als FM(SB), hier ehrenamtlich für die Stadtkasse zu arbeiten. Wenn kein Unglücksfall und kein öffentlicher Notstand vorliegt, bin ich nachts auch sehr gerne in meinem Bett. Deswegen ja meine Meinung (abweichend zu Katjas Ansicht), dass nicht zu wenig Rechnungen geschrieben werden sondern wenn überhaupt dann zu viele nicht-Pflichteinsätze durchgeführt werden. | ||||
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