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Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaFw-Führerschein - war: Qua Vadis MZF1 RLP, war welche BL11 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz823501
Datum23.09.2016 18:33      MSG-Nr: [ 823501 ]1360 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Wieviele verschiedene Regelungen in den BL gibts da mittlerweile eigentlich in der tatsächlichen Praxis - und was ist da alles genau - und was eben nicht, z.B. die Anhänger... - geregelt - und was davon wissen und beachten die die es angeht überhaupt...?

Da haben einige Bundesländer ihre eigenen Regeln gemacht, die aber grob die gleichen sind. Da ich es nicht ausbilde, interessiert es mich bei den Details nur am Rande, daher weiß ich auch nichts zur Anhängerregelung, weil es bei uns keine Anhänger gibt, die man da verwenden könnte bzw. keine entsprechenden Zugfahrzeuge. Ansonsten wissen die, die es betrifft, genauso viel oder wenig, was sie fahren dürfen, wie Otto-Normal-Führerscheininhaber. Der weiß nämlich manchmal auch nicht was er noch darf und was nicht (Stichwort Anhänger bei Klasse B, ohne BE!).

Geschrieben von Ulrich C. Wer unterschreibt für die Ausbildung

Der extra dafür ernannte Ausbilder (zumindest in RLP), die Prüfung nimmt nochmal ein anderer dafür offiziell ernannter ab.

Geschrieben von Ulrich C.womit wird die überhaupt gemacht

Mit einem Feuerwehrfahrzeug, das die lt. Vorschrift angegebenen Voraussetzungen erfüllt.

Geschrieben von Ulrich C.und was passiert, wenns in der Ausbildungsfahrt kracht?

Nix anderes, als wenn das in einer offiziellen Fahrschule passiert: Der Ausbilder gilt da m.W. als Fahrer und hat die Verantwortung. (Der Versicherung muss sowieso vorher die Sondernutzung gemeldet werden, ist aber nichts anderes, als wenn ein Feuerwehrfahrzeug für die offizielle Führerscheinausbildung mit offiziellem Fahrlehrer verwendet wird).

Geschrieben von Ulrich C.Und hat man mittlerweile die ganzen Fragen z.B. zur Nutzung dieser Führerscheine im Ausland (z.B. bei Dienstreisen zur Abnahme/Überführung Rosenbauer/A, BAI (I); JF-Ausflüge etc.) geregelt - und gelten diese Regelungen so auch für alle Bundesländer...?

Da bei uns keine Fahrten ins Ausland stattfinden, interessierte mich das bisher nicht. Die Bundesländer erkennen aber gegenseitig an, zumindest wurde das im Falle Rheinland-Pfalz/Saarland so beantwortet, da wir einen ehemals saarländischen Kameraden bei uns in RLP aufgenommen hatten, der den FW-FS schon hatte.

Geschrieben von Ulrich C.Und hat sich mal einer überlegt, was dem Fahrer blüht, wenn er mit seinem aufgepimpten z.B. TSF-W bzw. MLF (war ja mal für bis 7,5 t gedacht!) leider mittlerweile deutlich über 8 t auf die Waage bringt...? Fahrzeugbeispiele dafür kenne ich mehr als genug!
Das gleiche, wie wenn er mit seinem "Feuerwehrführerschein" ein ziviles Fahrzeug gleichen Gewichts ohne Alarm bewegt! (Fahren ohne Führerschein....!)


Ja und Nein. Ja, dem blüht das gleiche wie mit einem zivilen Fahrzeug gleichen Gewichts. Und nein, es ist nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es wäre auch dann nur "überladen" mit entsprechendem Bußgeld. Wo bitte ist da jetzt das Problem beim Feuerwehrführerschein? Mit C1 oder dem alten 3er wäre es das gleiche.

Gruß,
Michael

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 23.09.2016 13:21 Mich7ael7 W.7, Herchweiler Qua Vadis MZF1 RLP, war welche BL bezuschussen MTWs?, war:
 23.09.2016 13:42 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.09.2016 14:28 Oliv7er 7S., Neidenbach
 23.09.2016 15:41 Olf 7R., Freiberg
 23.09.2016 15:47 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.09.2016 17:43 Chri7sti7an 7S., Birkenfeld
 24.09.2016 00:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 23.09.2016 18:38 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 26.09.2016 13:36 Oliv7er 7S., Neidenbach
 23.09.2016 18:33 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 24.09.2016 00:38 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.09.2016 08:29 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.09.2016 22:04 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)

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