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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
Thema2. baulicher Rettungsweg - Schadensereignisse und Positivbeispiele?23 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)823627
Datum29.09.2016 02:05      MSG-Nr: [ 823627 ]2565 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Ulrich C.es ist allerdings maximal unfair, bestehende Rechtsvorschriften maximal lasch handhaben zu wollen, in der Voraussetzung, dass irgendein "Depp aus dem VB" da schon vorauseilend gern zustimmen wird...
Problematisch ist es vor allem bei den kleineren Gebäudeklassen bzw. bei nicht prüfpflichtigen Gebäuden, wenn kein Fachplaner beauftragt wird und der Entwurfsverfasser den Brandschutz "mal eben nebenbei mitplant". Dann ist eine "zweite Fachmeinung" von vornherein ausgeschlossen und Fehler oder manche Abweichung bleibt unentdeckt. Das Ganze entbindet aber den Fachplaner nicht von der Verantwortung. Der "Depp aus dem VB" tritt dort gar nicht in Erscheinung.
Bei den prüfpflichtigen Gebäuden gehören aber immer mindestens zwei dazu, der Fachplaner / Nachweisersteller und der Prüfer. Wenn da was aus dem Ruder läuft, haben hinter auch zwei den schwarzen Peter. Maximal unfair ist hier aber, dass der private Prüfsachverständige voll haftbar gemacht wird und sich Behördenmitarbeiter hinter ihrer Behörde verstecken.
Dass die Rechtsvorschriften eine mögliche Auslegung zulassen ist gewollt und der großen Bandbreite an Gebäuden und Nutzungen geschuldet. Und für die Abweichungen ist eine entsprechende Kompensation zu planen oder eine gute Begründung zu geben.

Wen meinst Du denn mit dem "Depp aus dem VB"? Ich gehe davon aus, dass mit "VB" hier der sehr geringe Anteil an Beurteilungen durch die Fachabteilungen der BFs gemeint ist. Für den Großteil Deutschlands gibt es das doch gar nicht, da beurteilt/prüft den Brandschutz die Bauaufsichtsbehörde, die mit Feuerwehr eher nix zu tun hat, ausgenommen der Sachbearbeiter ist zufällig Feuerwehrangehöriger.

Es mag zwar manche fragwürdige Entscheidung zu Abweichungen geben, aber letztendlich hat auch der "Depp aus dem VB" durch die Bauaufsichtsbehörde immer noch einen vor sich stehen, der letztendlich für den Verwaltungsakt zuständig ist.

Geschrieben von Ulrich C.Komisch, dass diese Deppen seit gut 20 Jahren immer weniger werden - und daher die gefühlten Probleme immer mehr.
Das erinnert mich sehr an die Jammertriaden der Gastronomie/Hotellerieüber die immer schlimmer werdenden Vorschriften. Auch wenn das (zumindest bayerische) Baurecht neben den Rauchwarnmeldern die einzige bauliche Nachrüstpflicht in der ehemaligen GasrtBauV vorgegeben hat, das ist schon mehr als 15 Jahre her, dass dort "verschärft" wurde. Vielleicht liegen aber die gefühlten Probleme eher daran, dass erst jetzt festgestellt wird, dass man die damalige Nachrüstung verschlafen hat oder dass heute (obacht, Ironie!) der Kontrolleur nicht mehr mit einem Schweinsbraten und drei Flaschen Vollkornschorle dazu zu bewegen ist, die Hühneraugen zuzudrücken.


Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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