Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Hamburg: Brisante Patientendaten für jeden zugänglich? | 7 Beiträge |
Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 823640 |
Datum | 29.09.2016 13:25 MSG-Nr: [ 823640 ] | 3116 x gelesen |
Infos: | 20.06.17 Prozess wegen Abfangen von Feuerwehralamierungen - Angeklagter zahlt 3000 Euro / Verfahren eingestellt
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1. digitaler Meldeempfänger (2m Band, Pocsac Protokoll)
2. Dieselmotoremission
Geschrieben von Ulrich C.Natürlich kann bzw. könnte man Funkverkehr inkl. der Alarmierung (voll) verschlüsseln
Hi,
gibt es denn im Hamburgischen Datenschutzgesetz (sofern dort ein eigenes existiert) nicht auch eine Festlegung ähnlich dem § 9 BDSG, in dem gefordert wird, dass "....öffentliche ... Stellen...die selbst oder im Auftrag personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, ....die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen haben..." die zum Schutz solcher Daten technisch erforderlich sind?!?!
Und es ist (zumindest in diesem Kreise hier hoffentlich) ja unbestritten, dass es "mittlerweile" (ja eigentlich schon seit vielen Jahren) eben genau solche technischen Möglichkeiten gibt, um auch eine Alarmierung verschlüsselt zu übertragen und somit dem Gesetz genüge zu tun und sich (als Hamburger Verantwortlicher) eben nicht dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das BDSG (o.a.) auszusetzen!?
Bei uns im Landkreis wird seit Neuerrichtung der digitalen Alarmierung 2008 der gesamte Alarmierungs"verkehr" (also Rettungsdienst UND Feuerwehr) verschlüsselt zu den DME übertragen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Werner
"Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"
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