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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung vor Gericht (Vergabebeschwerde gegen Wertung) | 21 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 823968 | ||
Datum | 11.10.2016 12:55 MSG-Nr: [ 823968 ] | 3289 x gelesen | ||
In allen drei Punkten muss ich widersprechen. Wenn die beschaffende Stelle vernüftige Ausschreibungen macht bekommt sie das Beste zum günstigsten Preis. Wenn das nicht gemacht wird ist sie selbst schuld, jeder bekommt die Qualität zu dem Budget das er ausschreibt. Alles andere führt auf jeden Fall zu Mehrkosten da dann Beschaffungen ohne Wettbewerb bei den einmal bekannten Lieferanten erfolgen. Geh doch mal in den Geiz ist geil Markt und schaue was eine 10m Netzwerkleitung kostet, für die Preise die da aufgerufen werden bekommt man an anderer Stelle drei. Ausschreibungen sind doch zum Nutzen der Behörde. Sie macht sich wenig Arbeit und lässt potentielle Lieferanten anbieten. Und das Beste (für die Behörde) daran ist, dass der ganze Aufwand und damit die Kosten der Angebotserstellung auf den Lieferanten lastet. Die Bearbeitung einer DA Ausschreibung kostet z.B. schnell mal mehr als 10.000 EUR. Die Alternative wäre selbst aufwändig den Markt zu prüfen, ein Verfahren was deutlich teuerer wäre. | ||||
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