Rubrik | Einsatz |
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Thema | Krankenhaus Bergmannsheil Bochum brennt | 112 Beiträge |
Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 824059 |
Datum | 13.10.2016 17:32 MSG-Nr: [ 824059 ] | 15611 x gelesen |
Infos: | 05.10.16 Großbrand im Bochumer Krankenhaus Bergmannsheil: Ermittler zu Klinikbrand: Patientin zündete sich an 30.09.16 Notfall-Info Bochum 30.09.16 WDR: Zwei Tote bei Großbrand in Bochumer Krankenhaus
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Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlage
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Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz
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Berufsfeuerwehr
Berufsfeuerwehr
Vorbeugender Brandschutz
Hallo,
sollte die letzte Baugenehmigung aus den 80ern stammen, so ist es nicht unwahrscheinlich dass die BMA
- nur Druckknopfmelder oder
- Drucknopfmelder und Rauchmelder in allgemein zugänglichen Fluren
hat. Zu dieser Zeit war der Rauchmelder halt noch was besonderes.
Daher ist die Aussage BMA vorhanden und Patientenzimmer ohne Rauchmelder nicht immer widersprüchlich.
In den Bundesländern bei denen Rauchwarnmelder gefordert sind beschränkt sich dies auf Wohnungen. Und ein Patientenzimmer (bspw. auch ein Hotelzimmer) sind keine Wohnungen, das ist juristisch klar. Dadurch entsteht die irrsinnige Situation dass der Schutz im Krankenhauszimmer bei Bestands-Krankenhäusern, die seitdem keine wesentlichen Umbauten erfahren haben, in diesem Punkt einen geringeren Schutz aufweisen.
Damit diese geschlossen wird gibt es 4 gängige Möglichkeiten:
- der Betreiber erweitert seine BMA freiwillig (oftmals passiert das nach öffentlichkeitswirksamen Bränden in vergleichbaren Einrichtungen oder wenns im eigenen Hause gerade noch mal gut gegangen ist.
- durch eine Baugenehmigungsauflage, weil ein wesentlicher Umbau oder Änderung im Gebäude ansteht
- durch nachträgliche Anforderungen aufgrund einer Gefahr für Leib und Leben, ausgesprochen durch die Bauaufsicht (meist Auslöser eine Brandschau, Gefahrenverhütungsschau durch den VB). bei dem dann nachzuweisen ist, dass bei Fehlen der Rauchmelder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit mit Personenschaden zu rechnen ist, welcher mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch Rauchwarnmelder zu verhindern gewesen wäre.
- durch Auflage eines Versicherers
Auflistung ggf. nicht abschließend!
Mit Einführung der Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen wurde der Nachweis (einfache Herleitung) für den VB und die Bauaufsicht einfacher. Diskussionen gibt es dann eher, ob es denn nun BMA-Rauchmelder sein müssen oder ob Rauchwarnmelder ausreichen.
Spielt der Betreiber mit und legt einen akzeptablen Zeit-Maßnahmenplan vor wird von der formellen Auflage wegen Gefahr für Leib und Leben mitunter abgesehen. Spielt er nicht mit gibt es meist erst Rauchwarnmelder, die dann nach bauaufsichtlich vorgegebenen Fristen dann in BMA-Rauchmelde umgewandelt werden müssen.
Bei wesentlichen Umbauten kann die Bauaufsicht und der VB auf diverse Krankenhausbaurichtlinien verweisen, in denen die vollflächige Brandfrüherkennung mit Aufschaltung zur hilfeleistenden Stelle/der Feuerwehr gefordert ist. Sind Sachverständige für baulichen Brandschutz im Genehmigungsverfahren involviert (länderabhängig!) oder vom Bauherrn beauftragt, schreibt die Mehrheit der Sachverständigen die vollflächige BMA-Rauchmelderüberwachung schon in den Bauantrag mit rein. Fehlt dass, kann sich die Bauaufsicht sich hier auch über den Sachverständigen hinwegsetzen und die Erweiterung einfordern.
Krankenhäuser sind in festen Zeitabständen Brandschaupflichtig (auch Feuerbeschau, Gefahrenverhütungsschau genannt). Hierbei geht der VB (bei Städten mit BF auch bei der BF angesiedelt, auf dem flachen Land Kreisverwaltung, in wenigen Bundesländern auch die Gemeinde (ehreamtlich?!)) in die Gebäude. Hierbei sollte der VB tunlichst in seinem Bericht, wenn keine vollflächige Anlage vorhanden ist, zum Thema Rauchmelder positionieren. Gibt es aus den Bauministerien hierzu keine Anweisung oder Handreichung wirds liegt es wesentlich in seiner/ihrer Hand. Unabhängig davon muss der Betreiber für sich immer wieder Gefahren analysieren (Stichwort Unterstützung durch Sicherheitsbeauftragten /Brandschutzbeauftragten).
Stellt sich heraus, dass in Bochum tatsächlich kein Rauchmelder im Patientenzimmer war, wird das hoffentlich zu einer erhöhten freiwilligen Nachrüstwelle in der BRD führen. In Pflegeheimen und Hotels ist die Sachlage sehr vergleichbar.
Marco Schramm
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Geändert von Marco S. [13.10.16 17:42] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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