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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Krankenhaus Bergmannsheil Bochum brennt | 112 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8N., Neureut / Baden-Württemberg | 824077 | ||
Datum | 14.10.2016 09:01 MSG-Nr: [ 824077 ] | 15353 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marco S. Gilt der Paragraph dort auch für Bestandsbauten? Ja. Nachrüstpflicht war bis 31.12.2014. §15 LBO BW Abs. 7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder aus-zustatten. die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst. Da ich weder Leitender Branddirektor noch Kommandant bin ist alles was ich hier schreibe meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! | ||||
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