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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Neue Dienstkleidung BaWü ? | 130 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 824323 | ||
Datum | 24.10.2016 19:26 MSG-Nr: [ 824323 ] | 13913 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernhard D. Jetzt in BaWü die Anzugsordnungen schön bebildert geregelt, wann ich was anziehe Für die Praxis - zumindest bei BFs - fehlen einige Kombinationen: - Weißes Hemd und Stiefel (Einsatzdienst, z. B. Direktionsdienst o.ä.) - Weißes Kurzarmhemd mit/ohne Krawatte und mit Cargohose - Blaues Kurzarmhemd mit Krawatte Geschrieben von Bernhard D. Jetzt in BaWü die Anzugsordnungen schön bebildert geregelt, wann ich was anziehe, wie ich es benenne, wie ich meine Orden richtig trage und aus was er besteht: Wie kann man schriftlich (!) das illegale Tragen von Auszeichnungen dulden? Da hätte man wohl besser nichts zu gesagt. In welcher Form können Feuerwehrleistungsabzeichen anderer Bundesländer getragen werden? Insgesamt gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht. Vielleicht hätte man die Feuerwehrbasis besser einbeziehen sollen. Gruß, Stefan Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Stefan H. [24.10.16 19:28] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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