Geschrieben von Sebastian K.aber ein kurzer Blick in Richtung StGB sollte da auch dazugehören Natürlich. § 248a StGB, übrigens ein Antragsdelikt.
Geschrieben von Sebastian K.dass wir als FW uns an Einsatzstellen solche Gedanken überhaupt machen müssen, mit solchen Idioten von vornherein rechnen sollen. Sorry, aber DAS Problem ist nicht wirklich neu. Es gab und es gibt bei jedem größeren Schadenereigniss Schaulustige, die sich derartige "Vorteile" verschaffen (und nicht nur da, auch bei anderen Gelegenheiten, z.B. Blutspendeterminen, Evakuierungen, Übungen, ... ).
Neu ist nur der Hype, der jetzt dank Sozial Media um die Sache gemacht wird.
Was spricht denn bitte dagegen, aus einer derartigen Situation für die BOS "Kapital" zu schlagen, sei es finanziell oder personell?
Guck auch mal bei den Kollegen vom DRK rein, der Bundesverband hat in einer Veröffentlichung zum Thema "ÖA bei Großschadenereignissen" die Einrichtung eines FIT-Teams (Freiwilliges Informationsteam) vorgeschlagen, das sich hervorragend für diese Aufgabe eignen würde.
Wie mir das gegen den Strich geht ...
immer nur Gemaule und Gejammere, anstatt derartige Situationen und Konflikte zum eigenen Vorteil zu nutzen.
Grüße
Udo Burkhard
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