Rubrik | ABC-Gefahren |
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Thema | Praxis Löschwasserrückhaltung; war: Gewässerschutz | 17 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 825320 |
Datum | 30.11.2016 00:01 MSG-Nr: [ 825320 ] | 1437 x gelesen |
Moin
Da man unserem Berufszweig ja nachsagt, die Klugscheißerei gepachtet zu haben, kann ich jetzt nicht anders... ;o)
Geschrieben von Henning K.90 Prozent Luft bedeutet 9 Teile Luft auf 1 Teil Wasser, also 9-fache Verschäumung. Nein, 10-fache. Die Verschäungszahl ist der Quotient aus Wasser-Schaummittel-Luft-Gemisch (ergo: Schaum) und Wasser-Schaummittel-Gemisch.
Wenn ich 1 Teil Wasser-Schaummittel-Gemisch mit 9 Teilen Luft mische habe ich danach 10 Teile Schaum, also 10/1=10.
VZ 15 heißt dementsprechend, dass ich 14 Teile Luft auf 1 Teil Wasser-Schaummittel-Gemisch habe: Das wären also 14/15 Luft, deine rund 93 Prozent stimmen also trotzdem ;o)
Gruß,
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)
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| 23.09.2016 17:56 |
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) Mühlenbrand: Löschwasser in der Jagst - war: Gewässerschutz | |