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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gruppen-/Zugführer | 12 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg | 825351 | ||
Datum | 30.11.2016 16:20 MSG-Nr: [ 825351 ] | 3353 x gelesen | ||
Mit bayrischem Recht bin ich nicht auf dem Laufenden, aber grundsätzlich stellen sich mehrere Fragen. Beispiel 1: Es rückt nur ein Fahrzeug aus. Als Fahrzeugführer rückt aus ein Gruppenführer. Der Zugführer rückt als Mannschaft aus. Dann ist der Fahrzeugführer die einzige Person mit Führungsaufgaben an der Einsatzstelle und somit Einsatzleiter. (Im Idealfall ist der ZF dann als Melder eingesetzt und unterstützt). Kommen so viele Fahrzeuge, dass ein Zug vorhanden ist, sollte der GF die Einsatzleitung abgeben, aber die Einsatzleitung bleibt beim ersteingetroffenen Fahrzeugführer, bis entweder (Abt.-)Kommandant oder Stellvertreter eintreffen und das selbst wenn er am Ende einen Verband führen würde. Beispiel 2: Hier ist das Problem, dass der Einsatzleiter nicht einmal die Qualifikation als Person mit Führungsaufgaben hat. Nach meinem Rechtsverständnis kann diese Person also nicht Einsatzleiter sein, sofern eine Person anwesend ist, die für Führungsaufgaben qualifiziert ist. In BaWü regelt das FwG nur, dass der Kommandant die Einsatzleitung hat. Näheres über die Führungsstrukturen ist in manchen Wehren über die Satzung geregelt, teilweise mit sehr genauer "Hackordnung". Kommandant 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter (dienstältester) Zugführer (dienstältester) Gruppenführer (dienstältester) Feuerwehrmann Diese Regelung klingt zwar gut um Diskussionen zu vermeiden, aber was ist, wenn der dienstälteste Zugführer erst auf dem dritten Fahrzeug kommt? Dann hat er nach der Gemeindesatzung automatisch die Einsatzleitung an der Backe, hat aber erstmal keine Ahnung was los ist. Und im dümmsten Fall war er noch der einzige vorhanden GF und ist daher als Fahrzeugführer ausgerückt. Er müsste dann den Einsatz leiten und noch das Fahrzeug führen, oder irgendwo einen Gruppenführer aus einem laufenden Einsatz auslösen, damit der sein Fahrzeug übernimmt. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
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