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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr-Kommandant Bretten: Nach sechs Wochen offenbar die Nase voll | 20 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 825749 | ||
Datum | 14.12.2016 14:42 MSG-Nr: [ 825749 ] | 5837 x gelesen | ||
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Guten Tag Bedenklich stimmt im BNN Artikel dieser Absatz: Die Brettener Feuerwehr war in das Ausschreibungsverfahren offenbar nicht miteinbezogen worden, wie Feuerwehr-intern kritisiert wurde. Zur Bestellung hauptamtlicher Kommandanten schreibt das FwG BaWü gem. § 8 Abs 3: " (3) Vor der Bestellung hauptamtlich tätiger Feuerwehrkommandanten, Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter ist der Feuerwehrausschuss, bei hauptamtlich tätigen Abteilungskommandanten und ihren Stellvertretern auch der Abteilungsausschuss zu hören. " Die Feuerwehr mag im Auswahlhverfahren nicht gehört worden bzw. beteiligt gewesen sein. Die Anhörung gem. § 8 Abs. 3 müßte aber in irgend einer Form stattgefunden haben. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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