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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrslenkung durch Feuerwehr illegal!21 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW825813
Datum18.12.2016 12:09      MSG-Nr: [ 825813 ]5380 x gelesen
Infos:
  • 18.12.16 FW-Forum: Heckwarnanlagen verboten
  • 18.12.16 SFS-W: "Verkehrsabsicherung für Einsatzstellen der Feuerwehr"
  • 17.12.16 FW-Forum: Aufschrei mit Zeitzünder, war: Änderung der StVZO

  • Geschrieben von Henning K.Du wirfst hier jetzt allerdings die Fahrzeugbeleuchtung nach StVZO und die Verwendung von Verkehrszeichen bzw. -einrichtungen und Warnleuchten nach StVO durcheinander. Diese Unterscheidung mag für viele Anwender, vor allem aber für die konkreten Auswirkungen auf die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und des restlichen Verkehrs kaum relevant sein. Wenn man aber die Vorschriftenlage ändern will, dann reicht es nicht einfach "dagegen" zu sein, sondern dann muss man schon konkret an der richtigen Stelle ansetzen.

    Diese Stelle ist mMn unzweifelhaft die StVO. meinen Änderungsvorschlag hatte ich ja im Parallelfaden nochmal gepostet. Allerdings hatte ich bisher nicht den Eindruck, dass man z.B. auf Seiten der Verbände hier großartigen Handlungsbedarf sieht. Ohne deren Unterstützung werden sich aber die politischen Entscheidungsträger nicht überzeugen lassen.


    Im Grundsatz haben wir nach wie vor die gleichen Probleme - in Hessen poppt ein Teil davon verzögert wieder auf. Wo das jeweils wie im Detail liegt, liegt nicht nur an der StVO, sondern v.a. an den Auslegungen der Abnahme-Stellen ("Fw-TÜV") bzw. konkreten Umsetzung in den Ländern bzw. Regierungsbezirken.

    Ich hab vor 10 Jahren auch seitenlange konkrete Vorschläge geschrieben... die sind dann im Laufe der Jahre zwar immer mehr bzw. weiter schleichend Gemeingebrauch bzw. toleriert oder gar Vorschrift geworden, eine konzertierte Aktion konnte ich nie feststellen.
    Beispiele: Verbot der Nutzung der von Orientierungs-/Rückfahrscheinwerfern auch bei Vorwärtsfahrt zumindest in bestimmten Geschwindigkeitsbereichen toleriert/ausgenommen, dito für Heckwarneinrichtungen.

    Verboten bleiben aber m.W.:
    Nutzung derartiger Anlagen bei etwas höheren Geschwindigkeiten (das ist das Problem bei ÖWSF, GW-Öl mit Streueinrichtungen), die Diskussion um Verkehrlenkung durch Leuchten, Schilder an eben diesen Fahrzeugen (oder auch Verkehrssicherungsanhängern, Aufbauten) für die Feuerwehr.
    Alles m.W. nur in Bayern aufgrund der Stellung der Fw für die Verkehrsregelung an der Stelle rechtlich kein Problem, aber überall anders kann es das sehr schnell werden....

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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     17.12.2016 11:42 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     17.12.2016 13:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     17.12.2016 16:58 Mark7us 7R., Höhenrain
     17.12.2016 18:16 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     17.12.2016 18:20 Mark7us 7R., Höhenrain
     17.12.2016 18:35 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     17.12.2016 18:44 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     17.12.2016 19:58 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     17.12.2016 20:22 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Lübeck
     18.12.2016 13:27 Heik7o L7., Maintal
     18.12.2016 13:44 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     18.12.2016 13:56 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     18.12.2016 16:01 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     18.12.2016 23:55 Oliv7er 7B., Köln
     18.12.2016 23:58 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     19.12.2016 00:40 Oliv7er 7B., Köln
     19.12.2016 09:13 Udo 7B., Aichhalden
     19.12.2016 09:22 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     19.12.2016 09:52 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     18.12.2016 16:54 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     18.12.2016 12:09 Ulri7ch 7C., Düsseldorf

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