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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrslenkung durch Feuerwehr illegal! | 21 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 825836 | ||
Datum | 19.12.2016 09:22 MSG-Nr: [ 825836 ] | 3597 x gelesen | ||
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Geschrieben von VGH Mü. Erlaubt § 35 Abs. 1 StVO aber jedenfalls keinen "finalen" Eingriff in die Rechtsstellung Dritter, so scheidet diese Vorschrift als Rechtsgrundlage für den Erlass von Maßnahmen aus, durch die anderen Personen "Rechtsbefehle" erteilt werden. Da Vorschriftszeichen im Sinne von § 41 StVO derartige Rechtsbefehle beinhalten, können sie nicht auf der Grundlage des § 35 Abs. 1 StVO aufgestellt werden. Im verhandelten Fall ging es IIRC um ein Zeichen 250 (Verbot der Einfahrt). Da aber auch Verkehrseinrichtungen (z.B. eben der Leitkegel als Zeichen 610 der StVO) solche "Rechtsbefehle" beinhalten, gilt für diese das Gleiche... | ||||
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