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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch von tragbaren Leitern der Feuerwehr | 31 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 825916 | ||
Datum | 22.12.2016 06:40 MSG-Nr: [ 825916 ] | 4404 x gelesen | ||
Der Standartumgang richtet sich nach den Unfallverhütungsvorschriften. Z.B. Berufsgenossenschaft. oder DGUV Deutsche gesetzliche Unfallversicherung Information 208-016 Dort steht alles was zum Thema Leitern gehört. Leiterhebel usw. sind durch diese UVV én nicht abgedeckt. Werden in der Praxis aber erolgreich eingesetzt. Auch die Anwendung als Auffangbehälter mit Steckleiterteilen und Plane steht in keiner Vorschrift mfg Peter wie immer meine private Meinung | ||||
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