Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Vorteile durch Dienst in einer FF | 49 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 826099 |
Datum | 29.12.2016 10:54 MSG-Nr: [ 826099 ] | 3953 x gelesen |
Infos: | 26.04.13 welche Landkreise machen mit bei der Ehrenamtskarte
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Geschrieben von Bernhard D.Wie weit ist die Sache rechtlich einwandfrei, da gab es ja schon Urteile im Bezug auf zeitliche Verpflichtungen von FW-Angehörigen bei einem Gemeindezuschuss zum Erwerb des LKW bzw. Feuerwehrführerschein etc. Der für die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit bezahlte/bezuschusste Führerschein dient der Wahrnehmung einer Pflichtaufgabe (zumindest wenn man es richtig macht, Stichwort Anzahl und Personalauswahl...), der Zuschuss zum Ersterwerb der Fahrerlaubnis für junge Feuerwehrangehörige ist dagegen eine rein freiwillige Leistung. Deshalb sehe ich kein Problem darin, hier andere/strengere Bedingungen an den Zuschuss zu knüpfen, und diese dann auch hinterher durchzusetzen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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