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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnisklassen 2017... war: GW-Wunderwuzzi | 60 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 826187 | ||
Datum | 31.12.2016 13:19 MSG-Nr: [ 826187 ] | 3734 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael G. ich weiß ja nicht wie du darauf kommst aber die Änderung soll eigentlich bezwecken das die Sprinter mit 9 Plätzen einschließlich Fahrer und über 3,5 Tonnen und somit nicht mehr mit B zu fahren sind eben jetzt D brauchen. Schon wieder falsch der B war und ist bis 3,5t. Problem ist einfach dies hier: Link zur Änderungsverordnung der FeV dort unter 5. in der Abgrenzung der Klassen ändert sich bei der C1 der Wortlaut mit Ergänzung der Abgrenzung zum D1 und in D1 fällt der Satz "mit mehr als acht" weg. Damit kann jedes Fahrzeug zum D1 Führerschein mutieren. Begründung hatte ich schon gepostet, daher hat der Bundesrat ja die Ausnahmen in den §6 4a noch eingefügt. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | ||||
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