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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnisklassen 2017... war: GW-Wunderwuzzi | 60 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 826201 | ||
Datum | 31.12.2016 14:49 MSG-Nr: [ 826201 ] | 3645 x gelesen | ||
Doch er reicht für alle Fahrzeuge bis 3,5t mit nicht mehr als 9 Hockern! FeV §6 Klasse B: Kraftfahrzeuge ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). das ist eindeutig nicht D oder D1. Das ist der Führerschein! Gewerblich braucht der Kutscher einen zusätzlichen Personenbeförderungsschein nach §48 und Personenbeförderungsgesetz. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | ||||
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