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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit 16 mit auf einsätze fahren | 15 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 826437 | ||
Datum | 08.01.2017 00:06 MSG-Nr: [ 826437 ] | 4687 x gelesen | ||
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Ich bin mir fast sicher, dass es in Aachen auch für diesen Fall eine spezielle örtliche Regelung gibt. Deswegen ist es sinnvoll, deinen Jugendwart danach zu fragen. Hier kann man dich im Grunde nur auf §13 Absatz 1 Satz 6 verweisen, der aber nur eine kann-Bestimmung ist und eben halt durch örtliche Regelungen konkretisiert werden muss. | ||||
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