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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit 16 mit auf einsätze fahren | 15 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 826438 | ||
Datum | 08.01.2017 00:26 MSG-Nr: [ 826438 ] | 4548 x gelesen | ||
Infos: | alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Hallo, wie hier schon beschrieben wurde, der Leiter der Feuerwehr entscheidet wen und wann er aufnimmt. Ferner bedarf es der Einv. deiner Eltern. Bzgl. Gefahrenbereich: Aus meiner Sicht scheidet somit die Teilnahme an Einsätzen grundsätzlich aus, denn man würde einem "U18" u.U. dazu anhalten sich zügig zur Wache zu begeben. Durch die zügige Fahrt zur Wache ist man m.M. einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt. Alle Einsätze auf Verkehrsschnellstraßen und Autobahnen finden immer im Gefahrenbereich statt. Aus meiner Sicht dürfte es sehr schwer sein Gefährdungen auszuschließen. Man sollte bedenken das dies eine "kann" Bestimmung ist. Bei einer rechtlichen Überprüfung wird man sicher prüfen ob "Alarmfahrten" nicht generell gefährlicher sind als die normale Teilnahme am Straßenverkehr. Da sollte der Fahrer 2x hinschauen ob alle angeschnallt sind ;-) Umkritisch sehe ich die Teilnahme an Einsätzen wie z.B. Hochwasser - wenn man sich nicht in die Nähe des Gewässers begibt oder gar oben auf dem Deich tätig wird. Gleiche für die Teilnahme am "Übungsdienst" der aktiven Wehr sowie der Truppmann-Ausbildung. Somit wäre die Möglichkeit die Grundausbildung bis zum vollenden des 18. Lebensjahr bereits abgeschlossen zu haben. Ist doch toll! Dann kann es richtig losgehen. U18 ja, aber bitte nicht bei Einsätzen. Grüße Olli | ||||
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