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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaMit 16 mit auf einsätze fahren    # 15 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP826446
Datum08.01.2017 15:14      MSG-Nr: [ 826446 ]4293 x gelesen
Infos:
  • 07.01.17 FW-Forum: U18 im richtigen Leben.... woanders kein Problem
  • 07.01.17 FW-Forum: Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH.
  • 07.01.17 FW-Forum: Jugendliche bei Einsätzen
  • 07.01.17 FW-Forum: Jugendfeuerwehr auf der BAB???
  • 07.01.17 FW-Forum: Mit 16 Jahren aktive Wehr in NRW?
  • 07.01.17 FW-Forum: Bawü: Forderung Eintrittsalter in die aktive Abteilung auf 16 absenken

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Ein U18-Thema hatten wir hier schon lange nicht mehr. Schön, den Unterhaltungswert hebt es i.d.R. doch ordentlich an, wenn die Ausgangsfrage eigentlich beantwortet ist, das Forum aber mit der Diskussion beginnt, warum nicht sein kann, was nicht sein darf.

    Geschrieben von Manfred S.nach Jugendschutzgesetz ist es Jugendliche nicht gestattet sich an Jugendgefährdenden Orte aufzuhalten. Ja, Einsatzstellen der Feuerwehr sind natürlich jugendgefährdende Orte. Da haben 16jährige niemals etwas verloren. Lieber erst auf die Ausbildung konzentrieren, z.B. als Zimmerer ein bisschen mit der Kettensäge auf halbfertigen Dachstühlen rumturnen, dann mit 17 zum Militär noch ein bisschen rumballern gehen, und dann mit 18 ist es immer noch früh genug, um sich mit dem Kampffegen von Ölspuren und dem komplexen und gefahrvollen Schlauchmanagement beim Strohballenbrand auseinanderzusetzen.
    Wenn die Polizei anfängt, U18 von den Einsatzstellen zu verweisen, macht das aber hoffentlich nicht der 17jährige mD-Anwärter im Praxisteil, sonst wirkt das vielleicht doch etwas zu seltsam ;-)

    Realitätsferne kann man unserem Jugendschutzgesetz an sich ja kaum vorwerfen, denn immerhin erlaubt es Jugendlichen in Deutschland den Kneipenbesuch mit Rauchen und Saufen, wenn sie vorher geheiratet haben. Ob es aber geeignet ist, um die Einsatzteilnahme bei den Feuerwehren zu regeln, da habe ich doch leise Zweifel.

    Geschrieben von Manfred S.Ausnahme gibt es schon Na Gott sei Dank. Wobei ich überzeugt bin, die meisten Einsatztätigkeiten von U18 sind nicht mit den Ausnahmen der Vorschriften zu begründen, sondern ganz einfach schon mit der vernünftigen Anwendung der Grundsätze. Die UVV unterscheidet z.B. zwischen Feuerwehranwärtern allgemein (altersunabhängig!) und Angehörigen der Jugendfeuerwehren (nach Landesrecht). Viele Ansichten zum U18-Einsatz tun genau dies nicht.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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     07.01.2017 20:38 Lars7 P.7, Aachen
     07.01.2017 20:50 Adri7an 7R., Utting
     07.01.2017 21:22 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     08.01.2017 00:06 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     08.01.2017 00:26 Oliv7er 7B., Köln
     08.01.2017 05:55 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     08.01.2017 13:24 Manf7red7 S.7, Karlstadt
     08.01.2017 15:14 Seba7sti7an 7K., Grafschaft  
     08.01.2017 20:13 Volk7er 7C., Trier
     08.01.2017 20:41 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.01.2017 08:22 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     10.01.2017 10:56 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     10.01.2017 12:17 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     31.05.2017 08:38 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     31.05.2017 18:06 Thom7as 7E., Nettetal

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