Ein U18-Thema hatten wir hier schon lange nicht mehr. Schön, den Unterhaltungswert hebt es i.d.R. doch ordentlich an, wenn die Ausgangsfrage eigentlich beantwortet ist, das Forum aber mit der Diskussion beginnt, warum nicht sein kann, was nicht sein darf.
Geschrieben von Manfred S.nach Jugendschutzgesetz ist es Jugendliche nicht gestattet sich an Jugendgefährdenden Orte aufzuhalten. Ja, Einsatzstellen der Feuerwehr sind natürlich jugendgefährdende Orte. Da haben 16jährige niemals etwas verloren. Lieber erst auf die Ausbildung konzentrieren, z.B. als Zimmerer ein bisschen mit der Kettensäge auf halbfertigen Dachstühlen rumturnen, dann mit 17 zum Militär noch ein bisschen rumballern gehen, und dann mit 18 ist es immer noch früh genug, um sich mit dem Kampffegen von Ölspuren und dem komplexen und gefahrvollen Schlauchmanagement beim Strohballenbrand auseinanderzusetzen.
Wenn die Polizei anfängt, U18 von den Einsatzstellen zu verweisen, macht das aber hoffentlich nicht der 17jährige mD-Anwärter im Praxisteil, sonst wirkt das vielleicht doch etwas zu seltsam ;-)
Realitätsferne kann man unserem Jugendschutzgesetz an sich ja kaum vorwerfen, denn immerhin erlaubt es Jugendlichen in Deutschland den Kneipenbesuch mit Rauchen und Saufen, wenn sie vorher geheiratet haben. Ob es aber geeignet ist, um die Einsatzteilnahme bei den Feuerwehren zu regeln, da habe ich doch leise Zweifel.
Geschrieben von Manfred S.Ausnahme gibt es schon Na Gott sei Dank. Wobei ich überzeugt bin, die meisten Einsatztätigkeiten von U18 sind nicht mit den Ausnahmen der Vorschriften zu begründen, sondern ganz einfach schon mit der vernünftigen Anwendung der Grundsätze. Die UVV unterscheidet z.B. zwischen Feuerwehranwärtern allgemein (altersunabhängig!) und Angehörigen der Jugendfeuerwehren (nach Landesrecht). Viele Ansichten zum U18-Einsatz tun genau dies nicht.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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