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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit 16 mit auf einsätze fahren | 15 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 826454 | ||
Datum | 09.01.2017 08:22 MSG-Nr: [ 826454 ] | 3306 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Sebastian K. Wobei ich überzeugt bin, die meisten Einsatztätigkeiten von U18 sind nicht mit den Ausnahmen der Vorschriften zu begründen, sondern ganz einfach schon mit der vernünftigen Anwendung der Grundsätze. Wobei das FwG-BaWü als Landesrecht dies grundsätzlich im § 11 Abs. 1 klar und unmißverständlich regelt: Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Gemeindefeuerwehr Aber hier hat jedes BL seine eigenen Vorgaben, wie ist das in anderen BL geregelt ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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