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Jugendfeuerwehr
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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaMit 16 mit auf einsätze fahren15 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg826484
Datum10.01.2017 12:17      MSG-Nr: [ 826484 ]2444 x gelesen
Infos:
  • 07.01.17 FW-Forum: U18 im richtigen Leben.... woanders kein Problem
  • 07.01.17 FW-Forum: Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH.
  • 07.01.17 FW-Forum: Jugendliche bei Einsätzen
  • 07.01.17 FW-Forum: Jugendfeuerwehr auf der BAB???
  • 07.01.17 FW-Forum: Mit 16 Jahren aktive Wehr in NRW?
  • 07.01.17 FW-Forum: Bawü: Forderung Eintrittsalter in die aktive Abteilung auf 16 absenken

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Guten Tag

    Geschrieben von Heinrich B.

    Wenn ich das passend mache und gleich einen Termin für den Truppmann bekommen, bin ich 3 Monate später damit durch. Wenn ich vorher in der JF war, kann auf die Probezeit verzichtet werden und ich werde zum FM ernannt und darf an Einsätzen teilnehmen. Blöde nur, das ich für wichtige Dinge (AGT, Sprechfunk) 18 sein muß.


    Das Vorgehen für BaWü stellt diese Ausarbeitung " Aufnahme in die Einsatzabteilung mit 17 Jahren " der LFS BaWü anschaulich dar, und regelt u.a. Tätigkeiten, die für 17-Jährige in Aus- und Fortbildung nicht zulässig sind und ab welchem Alter darf ein Feuerwehrangehöriger an Einsätzen teilnehmen darf.

    in der heutigen Zeit als Verantwortlicher mir auch noch die Aufsicht über einen Jugendlichen antun und wenn was passiert auch, noch den Eltern gegenüber vertreten muss, weiß ich auch nicht. Und die Verantwortung an der Einsatzstelle einfach an einen anderen Feuerwehrmann abzuschieben ist auch nicht der Weisheit letzter Schluss.

    Genau.

    Und ja, ich weiß, das so mancher 16 - 17 jähriger Reifer ist als ein gerade 18 gewordener, aber irgendwo muß man die Grenze ziehen.

    Auf irgend eine Grenze muß man sich festlegen, und wenn ein Bundesland die Teilnahme Minderjähriger FW/JF-Angehöriger an Einsätzen erlaubt, dann sollten die Regeln (Defination Gefahrenbereich, Erlaubte/Unerlaubte Tätigkeiten, etc. ) dafür Hieb- und Stichfest sein und ggf. juristischen Bestand haben.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    Geändert von Bernhard D. [10.01.17 12:21] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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     07.01.2017 20:38 Lars7 P.7, Aachen
     07.01.2017 20:50 Adri7an 7R., Utting
     07.01.2017 21:22 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     08.01.2017 00:06 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     08.01.2017 00:26 Oliv7er 7B., Köln
     08.01.2017 05:55 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     08.01.2017 13:24 Manf7red7 S.7, Karlstadt
     08.01.2017 15:14 Seba7sti7an 7K., Grafschaft  
     08.01.2017 20:13 Volk7er 7C., Trier
     08.01.2017 20:41 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.01.2017 08:22 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     10.01.2017 10:56 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     10.01.2017 12:17 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     31.05.2017 08:38 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     31.05.2017 18:06 Thom7as 7E., Nettetal

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