Guten Tag
Geschrieben von Heinrich B.
Wenn ich das passend mache und gleich einen Termin für den Truppmann bekommen, bin ich 3 Monate später damit durch. Wenn ich vorher in der JF war, kann auf die Probezeit verzichtet werden und ich werde zum FM ernannt und darf an Einsätzen teilnehmen. Blöde nur, das ich für wichtige Dinge (AGT, Sprechfunk) 18 sein muß.
Das Vorgehen für BaWü stellt diese Ausarbeitung " Aufnahme in die Einsatzabteilung mit 17 Jahren " der LFS BaWü anschaulich dar, und regelt u.a. Tätigkeiten, die für 17-Jährige in Aus- und Fortbildung nicht zulässig sind und ab welchem Alter darf ein Feuerwehrangehöriger an Einsätzen teilnehmen darf.
in der heutigen Zeit als Verantwortlicher mir auch noch die Aufsicht über einen Jugendlichen antun und wenn was passiert auch, noch den Eltern gegenüber vertreten muss, weiß ich auch nicht. Und die Verantwortung an der Einsatzstelle einfach an einen anderen Feuerwehrmann abzuschieben ist auch nicht der Weisheit letzter Schluss.
Genau.
Und ja, ich weiß, das so mancher 16 - 17 jähriger Reifer ist als ein gerade 18 gewordener, aber irgendwo muß man die Grenze ziehen.
Auf irgend eine Grenze muß man sich festlegen, und wenn ein Bundesland die Teilnahme Minderjähriger FW/JF-Angehöriger an Einsätzen erlaubt, dann sollten die Regeln (Defination Gefahrenbereich, Erlaubte/Unerlaubte Tätigkeiten, etc. ) dafür Hieb- und Stichfest sein und ggf. juristischen Bestand haben.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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Geändert von Bernhard D. [10.01.17 12:21] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |