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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAusstattung Bergwacht BaWü; war: RettDienst im Gelände?9 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP826540
Datum11.01.2017 14:46      MSG-Nr: [ 826540 ]996 x gelesen

Wenn ein Fahrzeug 45° Steigung durch 1,20m Wasser fahren kann, bedeutet das nicht, dass das Fahrzeug zwangsläufig immer über 45° Steigung durch 1,20m Wasser fährt, und auch nicht, dass die Rollwagen darauf beim Parken in 45° Steigung und 1,20m Wasser entnommen werden müssen, oder gar bewegt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 20.04.2016 22:14 Mich7ael7 B.7, Münsingen RettDienst im Gelände?
 09.10.2016 22:38 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 10.10.2016 11:22 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 10.10.2016 22:12 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
 01.12.2016 07:55 Rain7er 7W., Hohberg
 11.01.2017 08:45 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 11.01.2017 13:36 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.01.2017 13:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
 11.01.2017 14:46 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 11.01.2017 20:04 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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