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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Gewichtsermittlung TSF | 37 Beiträge | ||
Autor | Norb8ert8 R.8, Fürstenzell / | 826885 | ||
Datum | 22.01.2017 10:06 MSG-Nr: [ 826885 ] | 3722 x gelesen | ||
Hallo, Es handelt sich um ein anderes Fahrzeug (TSF). Die Kernfrage ist, ob Halterungen leer bleiben dürfen. Die zweite Frage ist, was passiert bei einer Gewichtsüberschreitung auf irgendeiner anderen Waage als die bei der TÜV-Abnahme. Streng genommen muss man ähnlich wie bei einer Geschwindigkeitsmessung die Messunsicherheit (z.B. 3 km/h bei der Radarmessungen) abziehen. Ob das der TÜV jetzt auch gemacht hat, kann ich allerdings nicht sagen. Vermutlich hatte der genauere geeichte Waagen mit geringerer Messunsicherheit als ein Kieswerk oder Lagerhaus. Ich will keinen Machtkampf zwischen KBI und TÜV entfachen, nur auf Nummer sicher gehen und mich vor der KBI-Abnahme informieren und vorbereiten auf mögliche Diskussionen. | ||||
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