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Thema | Keine vollständige Rettungshelfergleichstellung in Bayern | 17 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 827063 | ||
Datum | 28.01.2017 14:11 MSG-Nr: [ 827063 ] | 2663 x gelesen | ||
Wenn man sich mal kurz vergegenwärtigt, dass die Tätigkeit in einer HO neben der Mitwirkung in der behördlichen Gefahrenabwehr auch privatwirtschaftliche Tätigkeiten des Vereins umfasst (je nach Einheit überwiegt sicher mal das eine und mal das andere), dann klingt es schon nicht mehr ganz so ungerecht, wenn man die "Feuerwehr-Regeln" nicht für alle Tätigkeiten der HOs anwenden will. Aber eine wirklich Ungleichbehandlung ist das ja auch nicht, schließlich gelten diese Regeln doch bei der Feuerwehr sicher auch nicht für reine Tätigkeiten des Feuerwehr-Vereins? | ||||
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