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Helfer vor Ort
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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Integrierte Leitstelle
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Gesamtheit aller Aktionen und Vorkehrungen, die getroffen werden, um Einsatzkräften und betroffenen Personen (Patienten, Angehörige, Hinterbliebene, Augenzeugen, Ersthelfer, etc.) im Bereich der psychosozialen Be- und Verarbeitung von Notfällen zu helfen.
RubrikSonstiges zurück
ThemaKeine vollständige Rettungshelfergleichstellung in Bayern17 Beiträge
AutorStef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern827156
Datum31.01.2017 20:15      MSG-Nr: [ 827156 ]1366 x gelesen

Guten Abend,

das Thema ist jetzt schon ein paar Tage alt, aber ich musste erst noch ein wenig googeln:

In meiner Heimatstadt haben wir:

- eine größere Feuerwehr mit ca. 150 Einsätzen pro Jahr
- eine BRK-Bereitschaft, die einen Rettungswagen und einen HvO stellt mit ca. 90 Einsätzen für den RTW pro Jahr
- eine SEG Wasserrettung der Wasserwacht mit durchschnittlich 8 - 12 Einsätzen pro Jahr
- 15 Ortsteilfeuerwehren mit je zwischen 1 und 10 Einsätzen
- einen THW-Ortsverband mit jährlichen Einsatzzahlen zwischen 1 und 10

Die Zahlen sind den Presseartikeln über die Jahreshauptversammlungen, die ich online gefunden habe, entnommen. Bei den meisten war mit angegeben wie viele Sicherheitsabstellungen etc. waren, die habe ich rausgenommen, es handelt sich also nur um Einsätze die über Melder/Sirene alarmiert werden (nur bei der großen Feuerwehr war das nicht so einfach, da sind evtl. ein paar Sicherheitswachen mit drin).

Bei der BRK Bereitschaft habe ich den HvO nicht berücksichtigt, weil der größtenteils nach Dienstplan bei einem Helfer zuhause steht. Für den ehrenamtlichen RTW werden die Helfer aber ganz normal mit Melder aus der Freizeit alarmiert.

In Bayern gibt es derzeit folgende Rechtsgrundlagen für Freistellungen:

1. BayFWG, für die Feuerwehr, ähnlich wie wahrscheinlich in jedem Bundesland
2. BayKatSchG für alle Helfer im Katastrophenschutz (das wird auch überall so sein)
3. ich glaube es gibt auch eine Rechtsgrundlage für das THW, da kenn ich mich aber nicht so aus
4. eine Retterfreistellung im BayRDG

Diese Retterfreistellung gibt den Einsatzkräften der Hilfsorganisationen einen Freistellungsanspruch, wenn sie

1. Zu einem Einsatz von der ILS alarmiert werden (also keine geplanten Einsätze)
2. Es sich bei dem Einsatz um einen Rettungsdiensteinsatz handelt;

Daraus ergeben sich z.B bei der Wasserwacht (Wasserrettung ist in Bayern Rettungsdienst im Sinne des BayRDG) zwei Fallkonstellationen:

1. Die ILS alarmiert zu einem Pkw im Wasser, Personen in Gefahr --> Wasserrettungseinsatz = Rettungsdiensteinsatz, Freistellungsanspruch besteht

2. Die ILS alarmiert zur einem Pkw im Wasser, keine Personen in Gefahr, aber da der Pkw vollständig versunken ist werden Taucher benötigt um den Pkw zu bergen --> kein Rettungsdiensteinsatz sondern Unterstützung für die Feuerwehr, kein Freistellungsanspruch.

Alarmiert wird in Bayern über 4m mit 5-Ton-Folgen. Auseinanderhalten kann der Helfer das bei Alarm nicht. Mit viel Glück versteht man die Alarmdurchsage, aber ob die so eindeutig gehalten ist...?

Ziel dieser Eingabe wäre gewesen alle Alarmeinsätze, die von der ILS kommen "Gleichzustellen". Die "Retter" betrifft es nicht groß, aber eben z.B. die Wasserwacht oder die Bergwacht und vor allem KIT und PSNV. KIT und PSNV sind in Bayern kein Rettungsdienst im Sinne des BayRDG, damit haben die keinen Freistellungsanspruch.

Andere Tätigkeiten wie Sicherheitsabstellungen, Sanitätsdienste... waren nie Ziel dieser Helferfreistellung.

Schönen Gruß und schönen Abend!

Stefan

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 28.01.2017 12:00 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
 28.01.2017 14:11 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 28.01.2017 14:54 Ingo7 z.7, Handeloh
 28.01.2017 17:03 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 28.01.2017 17:36 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 28.01.2017 17:41 Ingo7 z.7, Handeloh
 29.01.2017 16:53 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
 29.01.2017 17:24 Fran7k S7., Schwerte
 29.01.2017 20:02 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 30.01.2017 07:59 Fran7k S7., Schwerte
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 01.02.2017 12:33 Mark7us 7R., Höhenrain
 01.02.2017 14:07 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 01.02.2017 17:58 Mark7us 7R., Höhenrain
 01.02.2017 15:59 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
 01.02.2017 17:55 Mark7us 7R., Höhenrain
 29.01.2017 21:40 Dani7el 7H., Schwabhausen

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