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Thema | Keine vollständige Rettungshelfergleichstellung in Bayern | 17 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 827179 | ||
Datum | 01.02.2017 17:55 MSG-Nr: [ 827179 ] | 902 x gelesen | ||
Jetzt muss ich leider (fast ein wenig) verbandspolitisch antworten: Geschrieben von Stefan D. Aber es kann doch von Seiten der Feuerwehr nicht zielführend sein zu sagen, den Vorteil dürfen die nicht bekommen, weil es das bei uns nicht gibt... WER hat das seitens der Feuerwehr gesagt? Wenn Du meine Aussage Geschrieben von Markus R. spätestens beim Thema "Helfer vor Ort / First Responder" gäbe es dann aber wieder die Ungleichbehandlung. Denn im Feuerwehrbereich umfasst der Freistellungsanspruch eben nicht diesen Bereich, weil es eine freiwillige Aufgabe ist! meinen solltest: das war lediglich eine Feststellung, wie es dann wäre. Hat noch überhaupt nichts damit zu tun, ob ich persönlich das Ganze gut heiße oder nicht! | ||||
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