Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | neue Alarmierungsbekanntmachung für Bayern | 14 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 827351 |
Datum | 06.02.2017 16:42 MSG-Nr: [ 827351 ] | 3089 x gelesen |
Brandinspektorlehrgang, (ZF) gD
Technisches Hilfswerk
Geschrieben von Jörn V.
gibts fundamentale Änderungen für Feuerwehrs?
Ja, ein paar:
- Änderung in den Bezeichnungen der Einsatzstichworte (vor allem im ABC- und THL-Bereich)
- feste Zuordnung der Schlagwörter zu den Einsatzstichworten, bisher konnten hier die Landkreise "anpassen" (war auch bei uns so im ILS-Bereich: B4 war alles mit Landwirtschaft, B5 waren Objekte mit großen Personenzahlen wie Altenheime, Krankenhäuser, Kinos etc.), das ist so künftig nicht mehr möglich
- verbindliche "Mindest"vorgaben durch das StMI zu einzelnen Einsatzmittelketten, wobei die Bezeichnungen (z.B. EL-FW: welche Stufe ist hier gemeint?) teilweise nicht einheitlich benutzt werden - derzeit sehr heiß diskutiert die Einbindung des Fachberaters THW
Sonst ändert sich für uns im ILS-Bereich FFB gar nicht so viel, weil wir beispielsweise die Zonen bereits seit Jahren haben...
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