Hallo,
die Wahl des Gefahrguts hängt von dem Übungsziel für die Gefahrstoffeinheit ab:
- Planung, Durchführung und Bewertung von Gefahrstoffmessungen: Spar Dir den Gefahrstoff. Der Brand einer Lagerhalle bietet hier genug Möglichkeiten. Größere Mengen an gelagerten Kunststoffen (PVC oder PU) oder Düngemittel. Die vfdb-RL 10/03 (Schadstoffe bei Bränden) bietet hier reichlich Hinweise.
- Dekontamination: Auch hier bietet ein Branderereignis größeren Umfangs schon reichlich Bedarf.
- Löschwasserrückhaltung: Wenn nicht auf Grund des Brandereignisses oder der Löschmaßnahmen (bestimmte Schaummittel), irgendwelche stark wassergefährdenden Stoffe (z.B. Schwermetallsalze => Galvanik).
- Bergung der Gefahrstoffe: Sofern dies überhaupt eine Maßnahme hoher Priorität ist, auf Grund der Gefahrenlage (Brandeinwirkung) nur unter Form I möglich. Daher an die Dekon gleiche Anforderungen wie bei Brand ohne Gefahrstoffeinspielung.
- Stress für die EL auf Grund der zusätzlich erkannten Gefahr: Irgendetwas giftig-ätzend-brandförderndes.
Geschrieben von Martin P.Ich habe für das Gefahrgut 8 Kunststofffässer mit je 150L zur verfügung.
Das beschränkt das ganze schon mal auf Flüssigkeiten oder Feststoffe.
Es scheint ja um den Vollbrand einer Lagerhalle zu gehen, bei der neben mehreren Löschzügen (Menschenrettung, Brandbekämpfung, WV lange Wegestrecke), Einsatzeinheit (Evakuierung, Versorgung), Rettungsdienst ggf. Polizei, Ordnungsamt auch noch ein ABC-Zug eingebunden werden soll. Soll es sich bei dem Gefahrgut um einen Stoff handeln, der signifikante Auswirkungen auf die Taktik und Maßnahmen hat (z.B. Explosivstoffe, Freisetzung größerer Mengen extrem giftiger Gase/Dämpfe, zwingende Notwendigkeit der Löschwasserrückhaltung) oder handelt es sich angesichts des Brandgeschehens nur um eine (nachrangige) Zusatzgefahr (zusätzliche Brandlast bzw. Brandbeschleunigung durch ca. 1 t brennbare Stoffe, besondere Beachtung der Einsatzstellenhygiene).
Gruß Stephan
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