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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandschutzgesetz Nds. soll in vielen Punkten geändert werden | 10 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 827649 | ||
Datum | 15.02.2017 08:29 MSG-Nr: [ 827649 ] | 1980 x gelesen | ||
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Guten Tag Der Punkt Altersgrenzen wurde in den verschiedensten Änderungen der Länderfeuerwehrgesetze der letzten Zeit ja schon ausgiebig diskutiert, interssant im NDS-Brandschutzgesetz sind auch Passagen wie: . Deshalb soll es künftig eindeutige Vorgaben für die Gutschrift von Arbeitszeiten geben, wenn der Arbeitsplatz für Einsätze verlassen wird. Was kann man darunter genau verstehen ? oder auch: Außerdem soll die unautorisierte Weitergabe von Bild- und Tonaufzeichnungen von Einsätzen künftig als Ordnungswidrigkeit gelten. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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