Geschrieben von Bernhard D.". Deshalb soll es künftig eindeutige Vorgaben für die Gutschrift von Arbeitszeiten geben, wenn der Arbeitsplatz für Einsätze verlassen wird."
Was kann man darunter genau verstehen ?
Es gibt Arbeitnehmer mit Kernarbeitszeiten. Beispielsweise von 10 - 15 Uhr. Davor und dahinter ist es Gleitzeit. Oder komplett Vertrauensarbeitszeit. Ein Recht auf Erstattung von Dienstausfall, Weiterzahlung von Arbeitsentgelt, ... gibt es nur, wenn eine Dienstpflicht besteht. Dies wäre nur bei der Kernarbeitszeit der Fall. So könnte der AN mit Gleitzeit acht Stunden fehlen, bekommt aber nur die fünf Stunden Kernarbeitszeit ersetzt. Bzw. der AG.
Mit dem Passus möchte man diesem begegnen, in dem Einsätze während der Gleit- oder Vertrauensarbeitszeit dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Ansonsten bekommt der AN bisher weder Lohnausfall und muss dann noch die Stunden nachholen.
Geschrieben von Bernhard D.
" Außerdem soll die unautorisierte Weitergabe von Bild- und Tonaufzeichnungen von Einsätzen künftig als Ordnungswidrigkeit gelten."
Einstellung von Material in soziale Netzwerke, ohne das derjenige mit Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit betraut wurde.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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Geändert von Christian B. [15.02.17 09:04] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |