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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Verkehrsregelung an Rettungswachen | 17 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 828001 | ||
Datum | 01.03.2017 16:03 MSG-Nr: [ 828001 ] | 838 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin D. Eine "Rettungswache" von der aus die Krankentransporter losjuckenl brauch sicherlich keine Alarmausfahrt.... Geschrieben von http://www.feuerwehr.de/news.php?id=12029 Die Klägerin ist eine Hilfsorganisation der Notfallrettung. Sie betreibt in Berlin-Friedenau eine Rettungswache. Dort sind u.a. ein Notfallrettungswagen und ein Intensivtransportwagen stationiert, die unmittelbar der Disposition der Berliner Feuerwehr unterstehen. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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