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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Verkehrsabsicherung in Schweden | 3 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 828062 | ||
Datum | 03.03.2017 08:06 MSG-Nr: [ 828062 ] | 1439 x gelesen | ||
Andere Länder, andere Rechtslage ... :) Zum Thema Politik: Ich habe in den vergangenen Jahren mehrfach die Länder angeschrieben und eine Ergänzung des § 45 StVO vorgeschlagen, die den BOS zur Eigensicherung das Aufstellen von Verkehrsschildern erlauben soll. Vor kurzem ging wieder auch ein entsprechender Brief an die zuständigen hessischen Ministerien, zwecks deren "Ausnahmeregelung". Um es kurz zu machen, die Länder im BLFA-StVO lehnen eine Erweiterung der StVO zur effektiveren Absicherung an Einsatzstellen kategorisch ab, die bestehenden Maßnahmen nach FWDV (aufgrund welcher Rechtsgrundlagen im Verkehrsrecht ist offen) seien völlig ausreichend. *scholterzuck* Warten wiir mal die nächsten Unfälle ab, und bohren dann weiter ... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [03.03.17 08:08] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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