1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Jörg E. J.In ihrem Bericht betont die FF Hambergen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit trotz Sondersignalfahrt nicht überschritten wurde. Ich nehme an, dass diese am Unfallort (innerorts) bei 50 km/h liegt.
Da befindest du dich (wie vermutlich auch der Verfasser der fraglichen Pressemeldung) allerdings im Irrtum.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bestimmt sich zunächst mal nach §3 (1) StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Die Tatsache, dass es überhaupt zu einem Unfall gekommen ist sowie Die Schäden am Carport und den Fahrzeugen legen die Vermutung nahe, dass die Grenze des §3(1) deutlich überschritten wurde.
Ob das nun (und wenn ja in welchem Grade) fahrlässig, etwa gar vorsätzlich oder, was gerade bei überfrierender Nässe gut möglich ist, auch schuldlos (wer nicht mit Glatteis rechnen musste, handelt IMNSHO schuldlos) geschehen ist, darüber sollten wir aus der Ferne nicht spekulieren.
Als Fazit bleibt für mich:
1. Gut, dass es so glimpflich ausgegangen ist
2. Gut, dass die Führung sich öffentlich hinter den Fahrer stellt (vermutlich gab es ja einen Grund für diese Pressemeldung)
und frühestens 3.: die Formulierung ist etwas unglücklich.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |