Rubrik | Kommunikationstechnik |
zurück
|
Thema | Smartphones statt Digitalfunk bei der Bayer. Polizei | 21 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 828360 |
Datum | 14.03.2017 08:39 MSG-Nr: [ 828360 ] | 1734 x gelesen |
Gruppe „Anforderungen an das Netz“ , Arbeitsgruppe, die Kriterien zur Leistungsfähigkeit des Digitalfunknetzes erarbeitet hat:
GAN 0 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit MRTs (im Freien), diesen Standard soll das Netzt in ganz D haben
GAN 1 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Kopfhöhe im Freien
GAN 2 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Hüfthöhe im Freien
GAN 3 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Kopfhöhe in Gebäuden
GAN 4 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Hüfthöhe in Gebäuden (benötigt für Pager (digitale Alarmierung))
Gruppe „Anforderungen an das Netz“ , Arbeitsgruppe, die Kriterien zur Leistungsfähigkeit des Digitalfunknetzes erarbeitet hat:
GAN 0 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit MRTs (im Freien), diesen Standard soll das Netzt in ganz D haben
GAN 1 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Kopfhöhe im Freien
GAN 2 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Hüfthöhe im Freien
GAN 3 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Kopfhöhe in Gebäuden
GAN 4 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Hüfthöhe in Gebäuden (benötigt für Pager (digitale Alarmierung))
Gruppe „Anforderungen an das Netz“ , Arbeitsgruppe, die Kriterien zur Leistungsfähigkeit des Digitalfunknetzes erarbeitet hat:
GAN 0 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit MRTs (im Freien), diesen Standard soll das Netzt in ganz D haben
GAN 1 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Kopfhöhe im Freien
GAN 2 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Hüfthöhe im Freien
GAN 3 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Kopfhöhe in Gebäuden
GAN 4 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Hüfthöhe in Gebäuden (benötigt für Pager (digitale Alarmierung))
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
hallo,
Geschrieben von Michael W.Die Gegebenheiten in anderen europäischen Ländern dürften nicht anders sein, dort scheint das ja auch kein wirkliches Problem zu sein
Ich denke unser BOS-Digitalfunknetz ist für die für GAN 0 recht gut ausgebaut.
Wenn man es nun mit den Netzen in anderen Ländern vergleicht sollte man schon auch darauf schauen welchen Ausbaugrad diese Netze haben. Ansonsten läuft man Gefahr Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Es wurden fünf Kategorien für das Versorgungsziel Funkversorgungsqualität definiert:
· Funkversorgungskategorie 0 Grundversorgung in Fahrzeugfunkgebieten,
· Funkversorgungskategorie 1 Handfunkgeräte in Kopfhöhe außerhalb von Gebäuden,
· Funkversorgungskategorie 2 Handfunkgeräte in Gürteltrageweise außerhalb von Gebäuden,
· Funkversorgungskategorie 3 Handfunkgeräte in Kopfhöhe innerhalb von Gebäuden,
· Funkversorgungskategorie 4 Handfunkgeräte in Gürteltrageweise innerhalb von Gebäuden.
GAN 0 kann man auch in einer Großstadt recht gut realiseren. GAN 1 + 2 dürfte auch noch sinnvoll und wirtschaftlich machbar sein.
Sobald man aber in Gebäude geht und den Anspruch hat dort drinnen auch flächendeckend (!) eine Versorgung für Handfunkgeräte zu realisieren wirds aufwendig und teuer.
Das steigt die Anzahl der benötigten Basisstationen stark an. Da eine Basisstation für den BOS-Digitalfunk "grösser" ist als eine für den Mobilfunk macht die Sache auch nicht einfacher.
Dazu kommt das die notwendige Sicherung einer solchen Basisstation aufwendig ist und auch andere bauliche Voraussetzungen als eine Mobilfunkbasisstation hat.
Geschrieben von Michael W.Nochmal: Ich glaube kaum, dass die Handynetzabdeckung so gut ist, dass sie auch überall Inhouseabdeckung bietet. Dann bringt das nix bzw. ist der falsche Lösungsweg.
Auch für die Mobilfunkanbietern ist es aufwendig eine solche Inhouse-Abdeckung flächendeckend sicherzustellen. Ich mein jetzt nicht das klassische Einfamilienhaus. Ich denke da eher an Einkaufzentren, Firmengebäude o.Ä.
Teilweise versorgen die solche "wichtigen" Objekte dann mit eigener Technik. Das dann aber nur punktuell. Dann auch nicht aus Menschenliebe sondern weil die sich dadurch mehr Umsatz bzw. eine bessere Kundenbindung erhoffen.
Ich denke auch das die BOS nicht um Gebäudeversorgungsanlagen herum kommt. Bei Feuerwehrs ist das relativ einfach und technisch + organisatorisch schon "erprobt". Das wird dann im Rahmen des Baurechts vorgeschrieben. Das aber nur bei wenigen Objekten. Und laufen in der Regeln nicht durch sondern werden erst bei Bedarf ( z.B. BMA-Alarm) in Betrieb genommen.
Die Polizei hat da einen deutlich grösseren Bedarf und ein anderes Nutzungsmodell. Da sollten solche Anlagen rund um die Uhr bzw. während den Öffnungszeiten durchlaufen. Die Fußstreife muss ja auch erreichbar sein.
Es gibt aber keine rechtliche Möglichkeit die Betreiber die Vorhaltung von Gebäudefunkanlagen für die Polizei zu verpflichten. Die Polizei kann aber auch nicht in jedes Objekt für das so was sinnvoll ist eine Gebäudefunkanlage einbauen.
=> Gateways in Streifenwagen die bei Bedarf aktiviert werden dürften da eine sinnvolle und wirtschaftliche Lösung sein.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|